21. April 2025

Bopfingen/ Augsburg: Wetterwette eines Möbelhauses vor Gericht – Wirtschaft – Aktuelle Wirtschafts- und Finanznachrichten – Augsburger Allgemeine

Kunden bekommen ihr Geld zurück – aber nur, wenn es regnet. Ist diese Werbeaktion von Möbel Mahler verboten? Von Sonja Krell

i

Twittern

Der Regen spielt bei der Wetterwette quasi die Glücksfee. Aber darf er das auch? SymbolbildFoto: Sven Hoppe/ Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.

Alle Formularfelder sind erforderlich.







Alle Formularfelder sind erforderlich.