Der Onlinehändler Amazon hat Verbraucherschützern
zufolge Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Wie die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heute mitteilte, hat sie
in einem entsprechenden Streit einen Sieg vor dem Landgericht München
errungen. (Aktenzeichen: 17 HK O 3598/14) Demnach hat Amazon Kunden, die Ware mit einem Gutschein
gekauft haben, bei einer Rückgabe nicht den gesamten Wert Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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