Das Düsseldorfer Landgericht hat die gegen Samsung erlassene Einstweilige Verfügung in ihrer Reichweite bis zur Verhandlung eingeschränkt. Das Vertriebsverbot für das Galaxy Tab 10.1 gelte für die koreanische Muttergesellschaft nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte ein Gerichtssprecher der dpa am Dienstag. Für die deutsche Samsung-Tochter ändere sich nichts, für Quelle: Heise.de… [weiterlesen]
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