19. April 2025

Arbeit: Zeitarbeiter klagen auf gleiches Geld wie Stammbelegschaften – Wirtschaft – Aktuelle Wirtschafts- und Finanznachrichten – Augsburger Allgemeine

Die für nichtig erklärten Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) beschäftigen erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) in Grundsatzurteilen von 2010 und 2012 für nichtig erklärt. Foto: Martin Schutt dpa

Nach Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

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