Die für nichtig erklärten Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) beschäftigen erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Verträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) in Grundsatzurteilen von 2010 und 2012 für nichtig erklärt. Foto: Martin Schutt dpa
Nach Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.