Bahnfahrgäste bekommen einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. In diesem Fall sei keine höhere Gewalt schuld.
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Kommt es wegen eines Streiks zu einer Verspätung, kann Geld Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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