Die Netzbetreiber waren verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise
die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollten Städte und
Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. Sobald diese
Auflage im jeweiligen Bundesland erfüllt war, Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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