Apple ist mit seinem Versuch gescheitert, den Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N verbieten zu lassen. Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne.
Dies befand das Düsseldorfer Landgericht. Durch die Änderungen der Koreaner bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr. Das Modell Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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