Rapidshare haftet der Ruch des Verbotenen an. Der Online-Speicherdienst diente lange als eine Drehscheibe für illegale Kopien von Musik und Kinofilmen, Computerspielen und Software – in der Medienbranche ist er auch heute als Selbstbedienungsladen für Raubkopierer verschrien.
Der BGH in Karlsruhe verhandelt über Filehosting bei Rapidshare. Foto: Martin Gerten dpa
Doch das Unternehmen Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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