Google hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen wichtigen Etappensieg im Streit um ein Recht auf Vergessenwerden im Internet errungen.
Aus Sicht eines EuGH-Gutachteres muss sich Google nicht für die Websites verantworten, zu denen das Unternehmen Links anbietet.Foto: Boris Rössler/Archiv (dpa)
Der Generalanwalt des Gerichts vertrat in einem Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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