Brüssel (dpa) - Die Fußballverbände FIFA und UEFA haben keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenspielen im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens. Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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