Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat vor dem Landgericht München wegen irreführender Werbung für eine Internet-Flatrate ein Urteil gegen Kabel Deutschland erwirkt. Damit darf das Unternehmen nicht mehr mit schnellen Downloadgeschwindigkeiten für seine Internet-Anschlüsse werben, wenn das Tempo für bestimmte Anwendungen auf einen Bruchteil der Geschwindigkeit reduziert und darauf Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
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