i
Twittern
Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit unterlag das Regierungspräsidium Karlsruhe auch in letzter Instanz mit seiner Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
Um Artikel über soziale Netzwerke weiterzuverbreiten, müssen Sie diese aktivieren - für mehr Datenschutz.