Microsoft ist in Deutschland einem Verbot von Push-Benachrichtigungen bei seinen E-Mail-Diensten entgangen.
Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass die Google-Tochter Motorola keinen Unterlassungsanspruch auf Basis eines entsprechenden Patents hat, da Microsoft und die Motorola-Konzernmutter Google zuvor bereits einen Lizenzvertrag abgeschlossen hatten.
Das Verfahren wurde ausgesetzt, Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]
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