16. März 2025

Telekommunikation: Sonderkündigungsrecht bei zu langsamem Breitbandanschluss – Digital – Augsburger Allgemeine

Ist der Internetanschluss langsamer als im Vertrag vereinbart, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings sollten sie vorher ihre Anschlussgeschwindigkeit gut dokumentieren.

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Kontrolle ist besser:  Mit Speedtests Quelle: Augsburger Allgemeine… [weiterlesen]

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